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Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg ist für die Offenland-Biotopkartierung verantwortlich. Das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) sieht eine regelmäßige Aktualisierung der nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 33 NatSchG gesetzlich geschützten Biotope vor.