"Kesslergrube VGH erkennt keine Klagebefugnis"

27. März 2021 | Kesslergrube

"Die Gemeinden Grenzach-Wyhlen, Muttenz und Riehen haben kein Recht, gegen die von BASF geplante Form der Altlastensanierung für ihren Teil der Keßlergrube (Einkapselung statt Vollaushub) zu klagen."

Die Oberbadische
Tim Nagengast,  27.03.2021

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