BUND Hochrhein

Urteil im Fall Kesslergrube: Betroffene können gegen problematische Chemikalien nicht klagen

22. Juli 2021 | BUND, Kesslergrube

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim sieht den BUND BW nicht als klageberechtigt in Fragen der Gefahrenabwehr bei der Sanierung der Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen an. Somit kann weder die betroffene Gemeinde noch der Umweltverband gegen die höchst problematischen Konzepte der BASF für ihren Bereich der Altlastenablagerung klagen.

Grenzach-Wyhlen/Mannheim/Stuttgart. Nach der Berufungsverhandlung am vergangenen Mittwoch (14.7.) hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim heute (20.7.) sein Urteil verkündet: Nach Ansicht des Senats ist der BUND Baden-Württemberg in Fragen der Gefahrenabwehr bei der Sanierung der Altlastenfläche „Perimeter 2“ der Kessler-Grube, einer aufgefüllten ehemaligen Kiesgrube in Grenzach-Wyhlen, nicht klageberechtigt. Der Umweltverband hatte den Gerichtshof angerufen, nachdem ihm das Verwaltungsgericht Freiburg die Klageberechtigung abgesprochen hatte.

„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs macht uns sprachlos. Wie soll sich die Bevölkerung in so wichtigen Fragen wie dem Umgang mit hochgiftigen Chemieabfällen im Boden einmischen, wenn weder die Gemeinde noch Umweltverbände zur Klage zugelassen werden? Das ist ein unhaltbarer Zustand. Die Umsetzung der Sanierungspläne hat konkrete Auswirkungen auf Natur und Umwelt, es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass der BUND rechtlich nicht dagegen vorgehen kann“, beschreibt Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg.

Giftmüll im Boden

Abfälle aus der Chemieindustrie hatten unter anderem Rechtsvorgänger der BASF in der Kesslergrube eingelagert. Proben stellten eine sehr hohe toxische Belastung fest. Der von BASF entwickelte und vom Land Baden-Württemberg bestätigte Plan weist gravierende rechtliche Mängel auf, die das Landratsamt und das Unternehmen im Verfahren bislang nicht widerlegen konnten.

„Der genehmigte Sanierungsplan wirkt nicht nachhaltig. Seine Datengrundlage ist mangelhaft, da noch viele Stoffe nicht identifiziert wurden. Er schützt weder das Grundwasser hinreichend, noch schließt er eine weitere und noch gefährlichere Ausbreitung von Schadstoffen aus. Diese könnten im schlimmsten Falle sogar die Trinkwasserversorgung erreichen“, erklärt Sylvia Pilarsky-Grosch die Bedenken des BUND.

Lösung bietet keinen dauerhaften Schutz

Irene Blaha von der Ortsgruppe Grenzach-Wyhlen beschreibt: „Aktuell wird vielerorts über die Generationengerechtigkeit neu diskutiert. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, dass BASF nicht freiwillig eine nachhaltige Lösung anstrebt, sondern – vom Land genehmigt – hochtoxische Schadstoffe gleichsam mumifizieren und ihre Beseitigung nachfolgenden Generationen überlassen will. Für uns ist unerklärlich, warum die Gerichte es für ausreichend halten, dass der zweifelhafte Schutz für 50 bis 100 Jahre aufrechterhalten wird, also allenfalls die nächsten beiden Generationen geschützt werden.“

Der Sanierungsplan der BASF für ihren Teil der Kesslergrube („Geigy-Grube“) sieht Spundwände und Grundwasserpumpen vor, wobei bei dieser Lösung in Zukunft weitere Sicherungsmaßnahmen notwendig werden.

Um die Umwelt und Natur im Umkreis der aufgefüllten ehemaligen Kiesgrube zu schützen, wäre ein komplexer Sanierungsplan mit entsprechender Kontrolle notwendig. Für das Abwasser müssen sehr strenge Vorschriften gelten, damit keine Gifte in das Trinkwasser gelangen können. Sonst muss am Ende die Bevölkerung die finanziellen und ökologischen Folgen tragen.

Weiteres Vorgehen

Die Revision wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden. Der BUND wird nun über nächste Schritte beraten.

Hintergrund

Der Sanierungsplan der BASF für ihren Teil der Kesslergrube war vom Landratsamt Lörrach genehmigt und vom Regierungspräsidium Freiburg im Widerspruchsverfahren bestätigt worden. Dagegen hatten die Gemeinden Grenzach-Wyhlen, Riehen und Muttenz, der BUND und die Baugenossenschaft Grenzach im Oktober 2017 Klage erhoben, um eine echte Sanierung zu erreichen, wie sie im Roche-Teil der Kesslergrube derzeit erfolgreich durchgeführt wird. Die Klagen wurden vom Verwaltungsgericht abgewiesen, die für den BUND zugelassene Berufung wurde am 14.07.2021 in Mannheim vor dem 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg verhandelt.

 

Weitere Informationen:


Kontakt für Rückfragen:

  • Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, 0172 / 834 42 94, Sylvia.Pilarsky-Grosch(at)bund.net
  • Irene Blaha, BUND Vorstand Grenzach-Wyhlen, (076 24) 912 94 87, bund-gw(at)gmx.de
  • Dr. Herwig Eggers BUND Ortsgruppe Grenzach-Wyhlen (07624) 2350, karyu(at)t-online.de

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