BUND Hochrhein

Transport von Brennelementen für das AKW Leibstadt (CH) ohne rechtskräftige Exportgenehmigung?

19. Januar 2021 | Atomkraft, Atomkraft

BUND Hochrhein legte Widerspruch gegen die Transportgenehmigung des BASE vom ein.

Obwohl der Widerspruch des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Exportgenehmigung von unbestrahlten Brennelementen zum AKW Leibstadt vom 15.10.2020 noch Gegenstand eines Gerichtsverfahrens beim Verwaltungsgericht Frankfurt ist, hat die Transportfirma DAHER Nuclear Technologies GmbH aus Hanau bereits am 14.12. und am 28.12.2020 Brennelemente nach Leibstadt transportiert und exportiert. Dies trotz aufschiebender Wirkung unseres Widerspruchs, wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bestätigt.

Das Gericht hatte die Fristen zur Stellungnahme gegen den Antrag auf Sofortvollzug des Exports der Brennelemente so gelegt, dass die Entscheidung des Gerichts möglichst vor den ersten Transporten, die laut Angaben des Antragstellers gegenüber dem Gericht auf Mitte Januar 2021 terminiert waren, ergehen hätten können. Dennoch wurde bereits im Dezember Transporte durchgeführt.

Dieses Verständnis von Rechtmäßigkeit lässt uns an der Zuverlässigkeit des Auftraggebers aber auch der Transportfirma zweifeln. Transporte, gerade von Brennstäben für den Betrieb von Atomkraftwerken sollten ausschließlich von absolut zuverlässigen Firmen durchgeführt werden. Transporte ohne gültige Exportgenehmigung sprechen nicht dafür. Eine erneute Überprüfung der Transportgenehmigung seitens des Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) halten wir nach diesen illegalen Transporten für notwendig.

 

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