BUND Hochrhein

Fall Kesslergrube: BUND legt Beschwerde gegen Urteil des VGH ein

12. Oktober 2021 | BUND, Chemie, Flüsse & Gewässer, Nachhaltigkeit, Umweltgifte, Kesslergrube

Für den BUND Baden-Württemberg ist es nicht akzeptabel, dass weder er noch die betroffenen Gemeinden gegen die problematischen Sanierungspläne in der ehemaligen Kiesgrube klagen dürfen.

Grenzach-Wyhlen/Leipzig/Stuttgart. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Mannheim dem BUND Baden-Württemberg Ende Juli die Klageberechtigung in Fragen der Gefahrenabwehr bei der Sanierung der Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen abgesprochen hatte, hat nun der Umweltverband eine Revisionsnichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt. Damit möchte er erreichen, dass er gegen die höchst problematischen Konzepte der BASF für ihren Bereich der Altlastenablagerung in der ehemaligen Kiesgrube klagen darf.

Für den BUND ist es nicht nachvollziehbar, dass er als Umweltverband laut Verwaltungsgerichtshofs juristisch nicht gegen die Sanierungspläne vorgehen kann, obwohl sie konkrete Auswirkungen auf Natur und Umwelt haben. „Das Urteil ist nicht akzeptabel“, beschreibt Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg. „Wenn nicht mal Umweltverbände in so wichtigen Fragen wie dem Umgang mit hochgiftigen Chemieabfällen im Boden zur Klage zugelassen werden – wie soll sich dann die Bevölkerung einmischen?“

Giftmüll im Boden

Abfälle aus der Chemieindustrie hatten unter anderem Rechtsvorgänger der BASF in der Kesslergrube eingelagert. Proben enthielten eine sehr hohe toxische Belastung. Der von BASF entwickelte und vom Land Baden-Württemberg bestätigte Plan weist gravierende rechtliche Mängel auf, die das Landratsamt und das Unternehmen im Verfahren bislang nicht widerlegen konnten.

„Der genehmigte Sanierungsplan wirkt nicht nachhaltig. Seine Datengrundlage ist mangelhaft, da noch viele Stoffe nicht identifiziert wurden. Er schützt weder das Grundwasser hinreichend, noch schließt er eine weitere und noch gefährlichere Ausbreitung von Schadstoffen aus. Diese könnten im schlimmsten Falle sogar die Trinkwasserversorgung erreichen“, erklärt Sylvia Pilarsky-Grosch die Bedenken des BUND.

Der Sanierungsplan der BASF für ihren Teil der Kesslergrube („Geigy-Grube“) sieht Spundwände und Grundwasserpumpen vor, wobei die auch unverzichtbare Reinigungsanlage noch gar nicht geplant wurde und in Zukunft weitere Sicherungsmaßnahmen notwendig werden.

Um die Umwelt und Natur im Umkreis der aufgefüllten ehemaligen Kiesgrube zu schützen, wäre ein komplexer Sanierungsplan mit entsprechender Kontrolle notwendig. Für das Abwasser müssen sehr strenge Vorschriften gelten, damit keine Gifte in das Trinkwasser gelangen können.

Künftige Generationen dürfen nicht unter Fehlern leiden

Irene Blaha und Herwig Eggers von der Ortsgruppe Grenzach-Wyhlen beschreiben: „Aktuell wird vielerorts über die Generationengerechtigkeit diskutiert – auch das Bundesverfassungsgericht hat diese in seinem Urteil zum Klimaschutzgesetz angemahnt. Für uns ist daher unerklärlich, warum das Verwaltungsgericht die Frage der Dauerhaftigkeit und damit Nachhaltigkeit nicht neu bewertet. Der zweifelhafte Schutz der Geigygrube wird für die nächsten 50 bis 100 Jahre zementiert und der Region damit ein großes Risiko hinterlassen. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Bevölkerung und insbesondere künftige Generationen nicht die finanziellen und ökologischen Folgen aktueller Fehler tragen müssen.“

Hintergrund:

Der Sanierungsplan der BASF für ihren Teil der Kesslergrube, der Altlastenfläche „Perimeter 2“, war vom Landratsamt Lörrach genehmigt und vom Regierungspräsidium Freiburg im Widerspruchsverfahren bestätigt worden. Dagegen hatten die Gemeinden Grenzach-Wyhlen, Riehen und Muttenz, der BUND und die Baugenossenschaft Grenzach im Oktober 2017 Klage erhoben, um eine echte Sanierung zu erreichen, wie sie im Roche-Teil der Kesslergrube derzeit erfolgreich durchgeführt wird. Das Verwaltungsgericht Freiburg wies die Klagen ab, die für den BUND zugelassene Berufung wurde am 14.07.2021 in Mannheim vor dem 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg verhandelt und das Urteil am 21.07.2021 verkündet. Die Revision wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision konnte der BUND Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.

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