BUND Hochrhein

BUND Rheinfelden erwägt Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur A98.5

16. Februar 2021 | A98

Der Hickhack um die Länge der Überdeckelung im Abschnitt 5 der A98 zwischen Land und Bund veranlasst den BUND Rheinfelden zu folgender Erklärung:

Als Bundesnaturschutzverband besitzt der BUND eine Klagebefugnis gegen Planfeststellungsbeschlüsse von Autobahnen. Wir erwägen, von diesem Recht Gebrauch zu machen, sollte nicht die Überdeckelung von 390 m Länge zwischen Karsau und Schwörstadt gewählt werden.

Wir unterstützen die Abwägungsentscheidung des RP Freiburg und der Landesregierung, welche die Genehmigungsfähigkeit der Antragstrasse mit einer Tunnellänge von 79 m für nicht gegeben hält. Der BUND hat zur Erörterung im April 2019 eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Wir haben damit nach Auffassung des RP neue Aspekte hinsichtlich des Schutzgutes Natur und Landschaft eingebracht. Diese Gesichtspunkte wurden von der Planfeststellungsbehörde als abwägungsrelevant bewertet. Hierbei wurde unserem immer wieder vorgetragenen Einwand Rechnung getragen, dass nicht ausschließlich – wie bisher geschehen – die Einzelbewertung relevant ist. Es kommt vielmehr auf das Zusammenwirken der Schutzgüter an. Dies sind der Naturschutz, das Landschaftsbild, die Verbindung von ökologisch bedeutsamen Korridoren und der Lärmschutz.

So hat der BUND in seiner Stellungnahme eine kumulative Betrachtung über alle betroffenen besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten gefordert. Ein überregional bedeutsamer Wildkorridor von internationaler Bedeutung führt durch das Gebiet, welches durch die A 98.5 durchtrennt werden soll. Detailliert begründet haben wir u.a., dass die besondere Bedeutung des Offenlandbereichs Karsau-Minseln nicht hinreichend gewürdigt wurde. Entsprechend wurden die zu erwartenden Beeinträchtigungen durch die massive Zerschneidung des Offenlandbereichs nicht angemessen berücksichtigt. Die Möglichkeit, zu erwartende Beeinträchtigungen in ihrer Summe durch eine großflächige Überdeckelung des Offenlandbereichs weitestgehend zu vermeiden, wurde nicht geprüft.

Die Auffassung des RP ist rechtlich bedeutsam und wird für uns in einem Rechtsstreit eine wichtige Rolle spielen. Immerhin hat es einen Seltenheitswert, dass eine Fachbehörde sich in dieser Ausdrücklichkeit für die Umweltbelange gegen das Scheuer-Ministerium wendet. Dies steigert unsere Chancen erheblich, die etwaige Klage zu gewinnen.

Für den BUND, Ortsverband Rheinfelden

Kontakt
Heiner Lohmann
Email: bund.rheinfelden(at)bund.net

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