BUND Hochrhein

BUND OG Grenzach-Wyhlen kommentiert Entscheidung zur Nicht-Zulassung

07. April 2021 | Kesslergrube

Der Entscheid des VGH, die Gemeinden nicht zur Berufung zuzulassen, war zwar auch für die BUND-Ortsgruppe ein mögliches Resultat der juristischen Prüfung, weil die Kriterien für die Einschätzung der Betroffenheit bekannt waren.

++ Kommentar  ++

„Der Entscheid des VGH, die Gemeinden nicht zur Berufung zuzulassen, war zwar auch für die BUND-Ortsgruppe ein mögliches Resultat der juristischen Prüfung, weil die Kriterien für die Einschätzung der Betroffenheit bekannt waren. Er ist jedoch schwerwiegend für den weiteren Verlauf des Verfahrens, weil der Ausschluss der Gemeinden die Grundlage der Beteiligung des BUND berührt. Der Ausschluss ist zweifelhaft und stellt einen besonderen Nachteil dar. Es ergibt sich der Eindruck, dass die Gemeinde als ‚unterberechtigt‘ für die Berufung eingeschätzt wurde. Der Entscheid des VGH wird zwar respektiert, aber auch hinterfragt und wahrscheinlich zunehmend kritisiert.

Der BUND wird die Positionen der Gemeinden, und insbesondere der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, in der neuen Konstellation mit vertreten (müssen) und weiter eng zusammenarbeiten, wie es bislang praktiziert wurde. Eine Verfassungsbeschwerde der Gemeinde würden insbesondere wir als Ortsgruppe mit unterstützen. Eine angenommene Betroffenheit nur bei direkt betroffenem Eigentum der Gemeinde erscheint unangemessen und erheblich eingrenzend, fast einer ‚Entmündigung‘ entsprechend. Die Gemeinden müssen jedoch gerade bei großen Altlasten auf ihrem dicht besiedelten Gebiet die uneingeschränkte Zuständigkeit für die essentiellen Ressourcen Boden und Grundwasser haben, mithin eine Klageberechtigung wie der BUND. Schon eine erhebliche Beeinflussung der Rahmenplanung der Gemeinde sollte deren Beteiligung an der Berufung rechtfertigen.

 

Das Urteil erzeugt erhebliche Ungereimtheiten und Ungleichheiten im Ort, weil BUND-Mitglieder scheinbar bessere Rechte bei der weiteren Klage haben als  die übrigen Bürger*innen. Dadurch wird die Zusammenarbeit eher erschwert und die erforderliche, geschätzte Unterstützung des BUND geschwächt. Der BUND und die Gemeinde sollten also bei der Berufung und dem weiteren Rechtsweg gleichgestellt beteiligt werden. Beide sind als Träger öffentlicher Belange einzustufen.

 

Der BUND wird sich weiterhin zusammen mit den Gemeinden und möglichst vielen Unterstützenden gegen die mangelhafte, als verbindlich erklärte Planung wenden. Diese enthält tatsächlich keine Kapselung oder Sicherung, sondern Pump-Aktivitäten mit der Folge von Schadstoff-Emissionen. Schadstoffe können sich somit bei Umsetzung der Planung weiter unzureichend kontrolliert dauerhaft ausbreiten.

Wir setzen uns hingegen dafür weiter ein, dass die Schadstoffe zügig vor allem aus dem Grundwasser der Kesslergrube geholt und an einem geeigneten Ort dekontaminiert werden.“

BUND-Kommentar vom 30. März 2021 (368 Wörter)

Kontakt:
Irene Blaha, BUND-Vorstand Grenzach-Wyhlen,
E-Mail: bund-gw(at)gmx.de

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