BUND Hochrhein

Offenland-Biotopkartierung: Geschützte Lebensräume werden erfasst!

24. Februar 2021 | Landwirtschaft, Lebensräume, Naturschutz, Schmetterlinge, Wildbienen

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Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg ist für die Offenland-Biotopkartierung verantwortlich. Das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) sieht eine regelmäßige Aktualisierung der nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 33 NatSchG gesetzlich geschützten Biotope vor.

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